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https://doi.org/10.31205/UA.162.01
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Das Assoziierungsabkommen mit der EU: Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine?
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Am 1. Januar 2016 ist das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, inklusive des umstrittenen Kapitels IV zur »tiefen und umfassenden Handelszone«, in Kraft getreten. Damit werden die Verpflichtungen der Ukraine rechtskräftig, Reformen zur Liberalisierung des Handels und zur Rechtsangl... mehr
Am 1. Januar 2016 ist das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, inklusive des umstrittenen Kapitels IV zur »tiefen und umfassenden Handelszone«, in Kraft getreten. Damit werden die Verpflichtungen der Ukraine rechtskräftig, Reformen zur Liberalisierung des Handels und zur Rechtsangleichung mit dem Rechtsbesitzstand der EU auf den Weg zu bringen. Eine Beteiligung am europäischen Binnenmarkt wird vorerst nur in einem sehr geringen Maße gewährleistet und schrittweise, bedingt durch die Fortschritte der Reformen erweitert. Eine vollständige Beteiligung am Binnenmarkt sieht das Assoziierungsabkommen jedoch nicht vor.... weniger
Klassifikation
Politikwissenschaft
Freie Schlagwörter
Beziehungen zur EU; Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik; Ukraine
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2016
Seitenangabe
S. 2-4
Zeitschriftentitel
Ukraine-Analysen (2016) 162
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0