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%T Das Assoziierungsabkommen mit der EU: Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine?
%A Batura, Olga
%J Ukraine-Analysen
%N 162
%P 2-4
%D 2016
%K Beziehungen zur EU; Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik; Ukraine
%~ IOS
%U https://laender-analysen.de/api-v2/ukraine-analysen/162/UkraineAnalysen162-das_assoziierungsabkommen_mit_der_eu:_welcher_anteil_am_binnenmarkt_fuer_die_ukraine?-batura-2016.pdf
%X Am 1. Januar 2016 ist das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, inklusive des umstrittenen Kapitels IV zur »tiefen und umfassenden Handelszone«, in Kraft getreten. Damit werden die Verpflichtungen der Ukraine rechtskräftig, Reformen zur Liberalisierung des Handels und zur Rechtsangleichung mit dem Rechtsbesitzstand der EU auf den Weg zu bringen. Eine Beteiligung am europäischen Binnenmarkt wird vorerst nur in einem sehr geringen Maße gewährleistet und schrittweise, bedingt durch die Fortschritte der Reformen erweitert. Eine vollständige Beteiligung am Binnenmarkt sieht das Assoziierungsabkommen jedoch nicht vor.
%G de
%9 Zeitschriftenartikel
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info