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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-82857-1
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Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1525/20: Eingereicht am 26.08.2021
[Stellungnahme]
Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Abstract Am 14. Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats der Verfassungsbeschwerde einer alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förders... mehr
Am 14. Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats der Verfassungsbeschwerde einer alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20 vom 14.09.2021). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte dem Bundesverfassungsgericht als nicht beteiligte Dritte wegen der grundsätzlichen Bedeutung in dem Verfahren 1 BvR 1525/20 eine gutachterliche Stellungnahme (sogenannte Amicus-Curiae-Stellungnahme) vorgelegt. Darin wird auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls für das Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 UN-BRK hingewiesen.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Behinderung; Menschenrechte; Bildungschance; Chancengleichheit; Inklusion; Völkerrecht; UNO; internationales Abkommen; Politikumsetzung; Bundesrepublik Deutschland; Kindeswohl; Kinderrechte; Bundesverfassungsgericht; Rechtsprechung
Klassifikation
Recht
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2021
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
23 S.
Schriftenreihe
Amicus-Curiae-Stellungnahme / Deutsches Institut für Menschenrechte
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0