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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-66543-2
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Das Recht auf Leben - Artikel 6 des UN-Zivilpaktes: Allgemeine Bemerkung Nr. 36 des UN-Menschenrechtsauschusses
[Arbeitspapier]
Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte
Abstract Der UN-Menschenrechtsausschuss beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 die Pflichten der Vertragsstaaten aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) hinsichtlich des Rechtes auf Leben. Die Allgemeine Bemerkung erläutert namentlich das Verbot der willk... mehr
Der UN-Menschenrechtsausschuss beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 die Pflichten der Vertragsstaaten aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) hinsichtlich des Rechtes auf Leben. Die Allgemeine Bemerkung erläutert namentlich das Verbot der willkürlichen Tötung sowie den Regelungsgehalt des Artikels 6 des UN-Zivilpaktes hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe. Sie beleuchtet ferner sein Verhältnis zu Artikeln anderer Menschenrechtsverträge. Die vorliegende Information fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 36 zusammen.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Menschenrechte; UNO
Klassifikation
Recht
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2019
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
6 S.
Schriftenreihe
Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, 29
ISSN
2509-9493
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0