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@article{ Adamski2016,
 title = {Schutz vor Terrorismus und Schutz der Grundrechte},
 author = {Adamski, Heiner},
 journal = {GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik},
 number = {3},
 pages = {387-395},
 volume = {65},
 year = {2016},
 issn = {2196-1654},
 doi = {https://doi.org/10.3224/gwp.v65i3.12},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-96687-2},
 abstract = {In einem Rechtsstaat muss die Bevölkerung vor Terrorismus geschützt werden. Diese Aufgabe kann nur mit besonderen staatlichen sicherheitspolitischen Möglichkeiten und konkreten Maßnahmen erfüllt werden. Diese Arbeit kann nur auf der Grundlage von Gesetzen geleistet werden. Es versteht sich von selbst, dass es hier zu Interessenkollisionen und Gratwanderungen kommen kann. Die "zuständigen Stellen" (hier besonders das Bundeskriminalamt - BKA) wollen aus verständlichen Gründen in ihrer der Sicherheit dienenden Arbeit nicht durch einschränkende gesetzliche Möglichkeiten der Aufklärungen im Milieu potentieller Terroristen, bei der konkreten Gefahrenabwehr und der Fahndungsarbeit nach Anschlägen "behindert" werden. Das aber heißt im Klartext, dass sich die Frage stellt, wie weit Grundrechte als Rechte der Bürger gegen den Staat eingeschränkt und damit polizeiliche Maßnahmen möglichst breit zulässig gemacht werden dürfen.},
 keywords = {Bundesverfassungsgericht; Federal Constitutional Court; Terrorismus; terrorism; innere Sicherheit; domestic security; Polizei; police; Grundrecht; fundamental right; Sicherheitspolitik; security policy}}