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@article{ Skutta2011,
 title = {Der Kindeswohlvorrang und das Recht des Kindes, gehört zu werden: Folgerungen für die Kinder- und Jugend(hilfe)politik},
 author = {Skutta, Sabine},
 journal = {Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge (NDV)},
 number = {10},
 pages = {468-473},
 year = {2011},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-92675-7},
 abstract = {Anlässlich der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zum Kindeswohlvorrang der UN-Kinderrechtskonvention nach der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland und des Kommentars des UN Ausschusses für die Rechte des Kindes zu Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention "Das Recht des Kindes, gehört zu werden" wird das Zusammenwirken und die Verknüpfung dieser beiden kinderrechtlichen Grundprinzipien dargestellt. Herausforderungen für die Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe, spezifisch in den Hilfen zur Erziehung, werden dargestellt. Auf die Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für die Umsetzung von Kindeswohlvorrang und Beteiligungsrechten wird hingewiesen.},
 keywords = {Kindeswohl; child well-being; Kinderrechte; children's rights; UNO; UNO; internationales Abkommen; international agreement; Jugendhilfe; youth welfare; Erziehungshilfe; youth assistance; Politikumsetzung; policy implementation; Partizipation; participation; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany}}