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%T Ernüchterung nach einem Jahr Lustrationsprozess
%A Stein, Andreas
%J Ukraine-Analysen
%N 160
%P 2-6
%D 2015
%K Staatsverwaltung; Korruption und Kriminalität; Ukraine
%~ IOS
%U https://laender-analysen.de/api-v2/ukraine-analysen/160/UkraineAnalysen160-ernuechterung_nach_einem_jahr_lustrationsprozess-stein-2015.pdf
%X Vor etwas mehr als einem Jahr, am 16. Oktober 2014, trat das speziell vor den vorgezogenen Parlamentswahlen verabschiedete Gesetz »Über die Säuberung des Regierungsapparates« in Kraft. Erwartungsgemäß konstatierte die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), dass das Gesetz in Teilen zu überarbeiten ist. Diese Teile entsprechen nicht den 1996 formulierten Grundsätzen für einen Lustrationsprozess der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Auch den hohen Erwartungen, die die Gesellschaft an den Lustrationsprozess stellte, konnte das Gesetz nicht gerecht werden. Im Gegenteil grassieren Nepotismus und Korruption weiter. Zudem zeugt die selektive Anwendung des Gesetzes vor allem davon, dass politische Zweckmäßigkeiten und persönliche Ergebenheiten bei der Postmaidanregierung weiter Vorrang vor Verfassung und Gesetz haben.
%G de
%9 Zeitschriftenartikel
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info