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@article{ Luchterhandt2006,
 title = {Das neue Terrorbekämpfungsgesetz Russlands vom 10. März 2006},
 author = {Luchterhandt, Otto},
 journal = {Russland-Analysen},
 number = {99},
 pages = {2-4},
 year = {2006},
 doi = {https://doi.org/10.31205/RA.099.01},
 abstract = {Russland hat ein Terrorismusproblem, und es ist gewiss nicht nur „hausgemacht“, aber im Umgang mit diesem Problem hat die Präsidialexekutive eine ernste Glaubwürdigkeitslücke. Unter Präsident Putin ist sie eher noch breiter geworden, da er bei der Terrorbekämpfung bisher kaum Erfolge aufzuweisen hat. Am 10. März 2006 ist nun ein neues Terrorismusbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Es ist Teil eines Gesetzespakets, zu dem u. a. auch Novellierungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zählen, vor allem aber das Dekret Präsident Putins vom 15. Februar 2006, welches ergänzende Organisationsmaß- nahmen der Terrorismusbekämpfung, voran die Bildung eines „Nationalen Antiterroristischen Komitees“ unter der Leitung des FSB-Chefs anordnet. Das neue Terrorismusbekämpfungsgesetz strafft und verschärft die bisher geltenden Vorschriften.},
}