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https://doi.org/10.31205/RA.140.01
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Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
[journal article]
Abstract Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind über 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Men... view more
Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind über 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Menschenrechtsverletzung in Transnistrien äußerst angespannt. Russland ist der einzige der 46 Mitgliedsstaaten, der bisher nicht das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat. Damit blockiert es eine Verbesserung des überlasteten Kontrollmechanismus. Ratifiziert Russland das 14. Zusatzprotokoll nicht bis zum 30.6.2007, wird es zudem nötig, zwanzig Richterstellen am Gerichtshof neu zu besetzen, da die im Protokoll vorgesehene Verlängerung der Amtszeit der Richter nicht in Kraft treten kann.... view less
Classification
Political Science
Free Keywords
Rechtssystem; Beziehungen zur EU; Russland
Document language
German
Publication Year
2007
Page/Pages
p. 2-5
Journal
Russland-Analysen (2007) 140
Status
Published Version; reviewed
Licence
Creative Commons - Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0