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%T Streit im östlichen Mittelmeer - Griechenland, Türkei, Zypern: eine seevölkerrechtliche Einordnung
%A Schaller, Christian
%P 33
%V 2/2022
%D 2022
%K Zypernkonflikt; Rechtliche Faktoren; Völkerrechtliche Rechtsposition; Konfliktpartei/Konfliktbeteiligte; Konfliktkonstellation; Konfliktlösungskapazität von Institutionen/Organisationen; Konfliktmanagement
%@ 2747-5115
%~ SWP
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-78027-2
%X Die Türkei beansprucht im östlichen Mittelmeer einen Festlandsockel, der unmittelbar an das Küstenmeer der Republik Zypern und an das der griechischen Inseln heranreicht. Griechenland und Zypern machen dort jedoch ebenfalls Festlandsockelrechte geltend. Die daraus erwachsenden Spannungen destabilisieren die Region. Eine verbindliche Festlegung der maritimen Grenzen zwischen den drei Staaten würde Rechtssicherheit bringen. Gegenüber Griechenland hat die Türkei signalisiert, dass sie nicht ausschließe, unter gewissen Bedingungen den Internationalen Gerichtshof hiermit zu betrauen. Eine Abgrenzung im Gebiet westlich der Insel Zypern kommt für Ankara jedoch erst dann in Betracht, wenn die Zypernfrage vollständig geklärt ist. Solange keine Abgrenzung durch Übereinkunft oder durch ein inter­nationales Gericht erfolgt ist, müssen die drei Staaten gemäß dem Völkerrecht Zurückhaltung in Bezug auf die umstrittenen Seegebiete üben. Bohrungen auf dem Festlandsockel, die der Förderung von Erdgas dienen, sind in einem umstrittenen Gebiet nur zulässig, wenn hierüber Ein­vernehmen zwischen den betreffenden Staaten herrscht. Vorläufige Vereinbarungen, die eine gemeinsame Erschließung um­stritte­ner Seegebiete vorsehen, können zu einer Annäherung der Parteien bei­tragen und gegebenenfalls sogar den Weg für längerfristige Lösungen ebnen. Gerade mit der wachsenden Bedeutung des östlichen Mittelmeers als energiewirtschaftlicher Transit- und Verbindungsraum könnten sich neue Chancen für eine Zusammenarbeit eröffnen. (Autorenreferat)
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Forschungsbericht
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info