Endnote export

 

%T Papiere von Anfang an: Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung
%A Gerbig, Stephan
%A Krause, Sigrun
%A Schubert, Katja
%P 65
%D 2021
%K UN-Kinderrechtskonvention
%@ 978-3-946499-84-8
%~ Deutsches Institut für Menschenrechte
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-75913-4
%X Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder "unverzüglich" nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was "unverzüglich" jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als "unverzüglich" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Forschungsbericht
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info