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@book{ Gerbig2021,
 title = {Papiere von Anfang an: Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung},
 author = {Gerbig, Stephan and Krause, Sigrun and Schubert, Katja},
 year = {2021},
 series = {Analyse / Deutsches Institut für Menschenrechte},
 pages = {65},
 address = {Berlin},
 publisher = {Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention},
 isbn = {978-3-946499-84-8},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-75913-4},
 abstract = {Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder "unverzüglich" nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was "unverzüglich" jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als "unverzüglich" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis.},
 keywords = {Kinderrechte; children's rights; UNO; UNO; internationales Abkommen; international agreement}}