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%T Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit: zwei Seiten einer EU-Medaille; um drei aktuelle Herausforderungen zu bestehen, muss die EU die Erosion ihrer Rechtsstaatlichkeit stoppen
%A Lübkemeier, Eckhard
%P 4
%V 49/2021
%D 2021
%K Demokratiedefizit; Verletzung von Rechtsnormen; Gegenmaßnahme; Normensetzungsfunktion internationaler Akteure; Rechte und Pflichten von Staaten
%@ 2747-5018
%~ SWP
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-74830-1
%X Seit Jahren erodiert die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (EU), vor allem in Polen und Ungarn. Dem Rat der EU hat es bisher an politischem Willen gemangelt, dieser Aus­zehrung Einhalt zu gebieten; überdies erschweren vertragliche Hürden eine Sank­tio­nie­rung der betroffenen Länder bis hin zur Aussetzung ihres Stimmrechts. Die Corona-Pandemie könnte das ändern. Als Reaktion auf den wirtschaft­lichen Ein­bruch wurde gleichzeitig mit dem mehrjährigen EU-Haushalt (2021-27) beschlossen, den Mitgliedstaaten zusätzlich beträchtliche Finanzmittel zu gewähren. Wie auch der Haushalt selbst sind diese Mittel konditioniert: Ländern, die die Rechtsstaatlichkeit missachten, können sie gesperrt oder gar gekürzt werden. Dieser Hebel sollte konse­quent genutzt werden. Dafür sprechen neben dem im EU-Vertrag (EUV) verankerten Selbstverständnis der EU als Werte- und Demokratieunion drei aktuelle Herausforderungen, vor denen die Union steht: EU-Gelder effektiv einzusetzen; ihre Handlungs­fähigkeit durch Mehrheits­entscheidungen zu stärken; sich im Wettbewerb mit auto­kratischen Regimen zu behaupten. Nur als Demokratieunion kann sie diese Herausforderungen meistern. (Autorenreferat)
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Stellungnahme
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info