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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-71590-9
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Das Recht auf friedliche Versammlung - Artikel 21 des UN-Zivilpaktes: Allgemeine Bemerkung Nr. 37 des UN-Menschenrechtsausschusses
[Kurzbericht]
Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte
MenschenRechtsZentrum, Universität Potsdam
Abstract Das Recht auf friedliche Versammlung (Artikel 21 Zivilpakt) hat elementare Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat. In seiner jüngsten Allgemeinen Bemerkung erläutert der UN-Ausschuss zum Zivilpakt, was dieses Recht umfasst und unter welchen engen Voraussetzungen es eingeschränkt werden darf. So kön... mehr
Das Recht auf friedliche Versammlung (Artikel 21 Zivilpakt) hat elementare Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat. In seiner jüngsten Allgemeinen Bemerkung erläutert der UN-Ausschuss zum Zivilpakt, was dieses Recht umfasst und unter welchen engen Voraussetzungen es eingeschränkt werden darf. So können unter anderem Risiken für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit Beschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Versammlungsfreiheit; Menschenrechte; UNO
Klassifikation
Recht
Freie Schlagwörter
UN-Zivilpakt
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2020
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
6 S.
Schriftenreihe
Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, 33
ISSN
2509-9493
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0