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@book{ Rixen2019,
 title = {Prävention trotz Haushaltssicherung? Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen für vorbeugende Sozialpolitik bei überschuldeten Kommunen in NRW},
 author = {Rixen, Stephan},
 year = {2019},
 series = {FGW-Impuls Vorbeugende Sozialpolitik},
 pages = {4},
 volume = {20},
 address = {Düsseldorf},
 publisher = {Forschungsinstitut für gesellschaftliche Weiterentwicklung e.V. (FGW)},
 issn = {2510-4098},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-67167-7},
 abstract = {Konzepte der vorbeugenden Sozialpolitik müssen den Vorgaben des Kommunalrechts genügen. Das gilt insbesondere für überschuldete Kommunen, die ihren Haushalt sanieren müssen. Auch eine Kommune in der Haushaltssanierung ist nicht verpflichtet, ihre freiwilligen Leistungen (etwa im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe) aufzugeben. Bei der Frage, welche freiwilligen Aufgaben erhalten bleiben sollen, muss die Kommunalaufsicht den Gestaltungsspielraum der Kommune beachten. Er besteht auch, wenn die Kommune ihren Haushalt saniert. Die Kommunalaufsicht muss ihre Kontrolle in kommunalfreundlicher Weise ausüben. Dazu gehört auch, dass die Normen des Kommunalhaushaltsrechts so interpretiert werden, dass sie den Besonderheiten der vorbeugenden Sozialpolitik gerecht werden.},
 keywords = {Gemeindehaushalt; municipal budget; öffentlicher Haushalt; public budget; Verschuldung; indebtedness; Haushaltsrecht; budgetary law; Rahmenbedingung; general conditions; Kommunalrecht; local law; Aufsichtsbehörde; supervisory authority; Sozialpolitik; social policy; Prävention; prevention; Nordrhein-Westfalen; North Rhine-Westphalia; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany}}