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@book{ Schmitz-Pranghe2018,
 title = {Schutz, Versöhnung und Zugang zu Rechten für Geflüchtete in Ecuador: Voraussetzungen für die Integration von kolumbianischen und venezolanischen Geflüchteten in Ecuador},
 author = {Schmitz-Pranghe, Clara},
 year = {2018},
 series = {BICC Policy Brief},
 pages = {7},
 volume = {9/2018},
 address = {Bonn},
 publisher = {Bonn International Center for Conversion (BICC)},
 issn = {2521-7801},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-62618-8},
 abstract = {Die strukturelle Marginalisierung der kolumbianisch- ecuadorianischen Grenzregion bietet einen Nährboden für das Übergreifen kolumbianischer Gewaltkonflikte auf ecuadorianisches Territorium. Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sollte mithilfe von sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden Programmen einen Beitrag zur langfristigen Eindämmung von Drogen- ökonomien und den hiermit einhergehenden Vertreibungen leisten. Ein integraler und partizipativer bottom-up Ansatz sollte den Aufbau staatlicher Infrastruktur,  v.a. in den Bereichen Justiz, Bildung, Gesundheit und Arbeit voranbringen. Vertrauensaufbau und Versöhnung sind wesentliche Voraussetzungen sowohl für Friedens- als auch für (Re-)integrationsprozesse. Sie müssen auch in Ecuador in Programme für eine traumatisierte kolumbianische Exilbevölkerung eingebaut werden, die sowohl Opfer als auch Täter umfasst. Die EZ kann Träger sozialer Arbeit, öffentliche Bildungsinstitutionen sowie insbesondere kirchliche Institutionen, die in der Region Vertrauen und Autorität genießen, unterstützen. Die EZ muss Aufklärungsarbeit in den Kommunen sowie im Bildungs- und Gesundheitssektor mit dem Abbau von finanziellen bzw. bürokratischen Hürden kombinieren. Maßnahmen, die lokale Ombudsstellen sowie Opfer- und Migrantenverbände unterstützen, stärken zudem lokale Eigenverantwortung. 
Durch Beratung zur Formalisierung von Kleinstunternehmen in Existenzgründungsprogrammen kann die EZ Begünstigten den Aufstieg aus dem informellen Sektor ermöglichen. Hierbei sollten die Geber Maßnahmen grundsätzlich auf alle besonders schutzbedürftigen (kolumbianischen, ecuadorianischen und venezolanischen) Bevölkerungsteile ausweiten. Das regionale Ausmaß von Flucht und Vertreibung erfordert ein regional abgestimmtes und langfristig angelegtes humanitäres und entwicklungspolitisches Vorgehen, das kolumbianische und venezolanische Geflüchtete gleichermaßen berücksichtigt. Die EZ kann hierzu durch eine fachliche Beratung der zuständigen Ministerien und die Unterstützung regionaler Initiativen, wie etwa des Cartagena Prozesses, beitragen.},
 keywords = {international cooperation; grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Flüchtling; cross-border cooperation; Grenzgebiet; Kolumbien; Migration; stability of law; displaced person; soziale Integration; Venezuela; social integration; Ecuador; border region; Ecuador; internationale Zusammenarbeit; migration; Rechtssicherheit; Displaced Person; refugee; Venezuela; Colombia}}