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%T Arbeitsmediziner und Sicherheitsexperten im Betrieb
%A Rosenbrock, Rolf
%D 1982
%I Campus Verl.
%@ 3-593-33068-7
%X Untersucht werden die für Beschäftigte und Betriebsräte sichtbaren bzw. erfahrbaren Tätigkeiten von Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten. Maßstab für die Analyse sind dabei die bestehenden gesetzlichen Regelungen (vor allem des ASiG). Innerhalb dieses Rahmens werden Präsenz, Tätigkeiten und Unterlassungen im Arbeitsschutz zu Interaktionsmustern in Beziehung gesetzt, von denen mit hoher Plausibilität auf positive volksgesundheitliche Effekte geschlossen werden kann. Dabei zeigt sich, daß die gesetzlich fixierten formellen Voraussetzungen für den professionellen Arbeitsschutz in vielen - keineswegs nur kleinen und mittleren - Betrieben nicht gegeben sind. Die Nicht-Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften in ca. 20 v.H. der Betriebe verweist auf hartnäckige Strukturwiderstände seitens der Unternehmen. Die gesetzlichen Regelungen schreiben nur wenige Arbeitsschutztätigkeiten im Betrieb konkret vor, aber auch diese werden z.T. in der Mehrzahl der Betriebe nicht wahrgenommen. Sowohl die Bestellung von Professionals als auch die Durchführung zumindest der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutztätigkeiten ist dabei zu einem erheblichen Teil von entsprechenden Aktivitäten der Belegschaft und des Betriebsrates abhängig. Das Problemverständnis von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften selbst reproduziert überwiegend die Defizite ihrer akademischen Disziplinen und wird durch die betriebliche Praxis nicht grundlegend verändert. Nur in wenigen Betrieben, in denen Belegschaft und Betriebsrat auf interessenpolitisch hohem Niveau agieren, können heute die Voraussetzungen präventiver betrieblicher Gesundheitspolitik als gegeben angesehen werden. (MH)
%C DEU
%C Frankfurt am Main
%G de
%9 Monographie
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