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%T Schwangerschaftskonfliktberatung: Ergebnisse einer Analyse der Nürnberger Beratungsprotokolle des Jahres 1998
%A Wittenberg, Reinhard
%P 43
%V 00-03
%D 2000
%= 2012-05-29T12:59:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-318698
%X Schwangerschaftsabbruch ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Mai 1993 grundsätzlich gebilligt und durch das "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz" von 1995 gesetzlich neu geregelt. Abtreibungen sind demnach ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine Lebensgefahr für die werdende Mutter bedeutet oder eine schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigung nach sich zieht. Verbindlich ist jedoch eine institutionalisierte Beratung, die, gemäß gesetzlichen Vorgaben, zuvörderst pro Austragung plädiert, und, bei individueller Kontraentscheidung, diese unterstützend begleitet. Die vorliegende Studie berichtet über die Erfahrungen von fünf Beratungseinrichtungen in Nürnberg im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben. Die Auswertung von Beratungsprotokollen zeigt, dass es eine für alle Schwangeren gleichermaßen "beste" Beratung aufgrund der kulturellen, persönlichen und situativen Unterschiede der Frauen nicht geben kann. (ICA)
%C DEU
%C Nürnberg
%G de
%9 Arbeitspapier
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info