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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-98365-6
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Der unabhängige Monitoring-Mechanismus im reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS): Art. 10 der Screening Verordnung (VO 2024/1356) und Art. 43 Abs. 4 der Asylverfahrensverordnung (VO 2024/1348)
[Stellungnahme]
Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte
Abstract Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus für die Screening-Verfahren und das Asylgrenzverfahren vor. In Deutschland gibt es einen solchen Mechanismus bisher nicht. Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenre... mehr
Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus für die Screening-Verfahren und das Asylgrenzverfahren vor. In Deutschland gibt es einen solchen Mechanismus bisher nicht. Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert, welche Aufgaben dieser Monitoring-Mechanismus hat, wer als Träger für den Mechanismus in Frage kommt und was diesbezüglich im Umsetzungsgesetz zum GEAS geregelt werden sollte.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Asylrecht; Monitoring; gesetzliche Regelung; Menschenrechte
Klassifikation
Recht
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2024
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
4 S.
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0