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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-91818-8
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Leitlinien zur Deinstitutionalisierung: Vorgaben des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Abbau von Sondereinrichtungen
[Kurzbericht]
Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Abstract Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen. Die neuen Leitlinien des UN-Ausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Diese Information fasst ... mehr
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen. Die neuen Leitlinien des UN-Ausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Diese Information fasst die für die Situation in Deutschland besonders relevanten Inhalte zusammen.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Behinderung; Menschenrechte; Versorgung; Wohnform; Selbstbestimmungsrecht; Partizipation; ambulante Versorgung; Politikumsetzung; Bundesrepublik Deutschland
Klassifikation
Recht
Freie Schlagwörter
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2023
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
9 S.
Schriftenreihe
Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, 47
ISSN
2509-9493
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0