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https://doi.org/10.31205/RA.304.01
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Russland und der EGMR: Mitgliedschaft mit eigenen Regeln
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Am 14. Juli 2015 hat das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung habe ... mehr
Am 14. Juli 2015 hat das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung habe Vorrang vor Verpflichtungen aus internationalen Verträgen. Der Zeitpunkt für die Entscheidung ist bewusst gewählt. Sie kommt in einem Moment, da Russland vom EGMR verpflichtet wird, 1.9 Milliarden Euro Entschädigung an die Jukos-Aktionäre zu zahlen und die anti-westliche Rhetorik des Verfassungsgerichtspräsidenten einen neuen Höhepunkt erreicht. Sie ist ein Signal an den Kreml, an die Opposition, aber auch an das Straßburger Gericht. Russland werden seit Jahren massive Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgeworfen.... weniger
Klassifikation
internationale Beziehungen, Entwicklungspolitik
Freie Schlagwörter
Beziehungen zu internationalen Organisationen; Menschenrechte; Rechtssystem; Russland
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2015
Seitenangabe
S. 2-5
Zeitschriftentitel
Russland-Analysen (2015) 304
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0