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https://doi.org/10.31205/UA.014.01
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Der ukrainische Wohnungssektor - schockabsorbierend und mobilitätseinschränkend
[journal article]
Abstract Der Wohnungsmarkt war in der Sowjetzeit stark reguliert. Art. 11 der sowjetischen Verfassung von 1977 schrieb vor, dass der Hauptanteil des Wohnraums in Städten in staatlichem Besitz sein musste, Grund und Boden waren komplett verstaatlicht. Im ländlichen Raum war allerdings auch unter der Sowjether... view more
Der Wohnungsmarkt war in der Sowjetzeit stark reguliert. Art. 11 der sowjetischen Verfassung von 1977 schrieb vor, dass der Hauptanteil des Wohnraums in Städten in staatlichem Besitz sein musste, Grund und Boden waren komplett verstaatlicht. Im ländlichen Raum war allerdings auch unter der Sowjetherrschaft der überwiegende Teil der Häuser und Wohnungen in Privatbesitz. Bei der Errichtung von Wohnraum spielten staatliche Strukturen eine dominierende Rolle. Haushalte, die an einer Zuteilung interessiert waren, konnten sich auf Wartelisten eintragen. Die Mietpreise für staatliche Wohnungen waren aufgrund hoher Subventionen sehr niedrig und orientierten sich weder an der Nachfrage noch an den Kosten für Errichtung und Instandhaltung. Die sowjetische Gesetzgebung garantierte den Mietern lebenslanges Wohnrecht, eine Übertragung an die Nachkommen war einfach möglich.... view less
Classification
Political Science
Free Keywords
Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik; Sozialpolitik; Ukraine
Document language
German
Publication Year
2006
Page/Pages
p. 2-3
Journal
Ukraine-Analysen (2006) 14
Status
Published Version; reviewed
Licence
Creative Commons - Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0