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https://doi.org/10.31205/RA.140.01
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Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind über 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Men... mehr
Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind über 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Menschenrechtsverletzung in Transnistrien äußerst angespannt. Russland ist der einzige der 46 Mitgliedsstaaten, der bisher nicht das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat. Damit blockiert es eine Verbesserung des überlasteten Kontrollmechanismus. Ratifiziert Russland das 14. Zusatzprotokoll nicht bis zum 30.6.2007, wird es zudem nötig, zwanzig Richterstellen am Gerichtshof neu zu besetzen, da die im Protokoll vorgesehene Verlängerung der Amtszeit der Richter nicht in Kraft treten kann.... weniger
Klassifikation
Politikwissenschaft
Freie Schlagwörter
Rechtssystem; Beziehungen zur EU; Russland
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2007
Seitenangabe
S. 2-5
Zeitschriftentitel
Russland-Analysen (2007) 140
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0