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https://hdl.handle.net/10419/176892
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Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in Art. 7 IV GG verfassungsrechtlich gewährleistet. Allerdings dürfen private Schulen als Ersatz für staatliche Schulen nach Art. nach Art. 7 IV 3 GG nur genehmigt werden, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht geförd... mehr
Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in Art. 7 IV GG verfassungsrechtlich gewährleistet. Allerdings dürfen private Schulen als Ersatz für staatliche Schulen nach Art. nach Art. 7 IV 3 GG nur genehmigt werden, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. Diese Genehmigungsvoraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BVerfG strikt und muss fortlaufend eingehalten werden. In der Gesetzgebung der Länder und der behördlichen Genehmigungs- und Aufsichtspraxis wird den Vorgaben des Sonderungsverbots jedoch weitgehend nicht entsprochen. So kommt es zu einer sozialen Segregation der Schüler an den Privatschulen, die das Verfassungsgebot aushöhlt.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Privatschule; Schulrecht; Gesetzgebung; Rechtsprechung; Grundgesetz; Verfassungsmäßigkeit; Segregation; Selektion; Schulwahl; soziale Ungleichheit; öffentliche Verwaltung; Bundesrepublik Deutschland; Bundesland; Landesrecht
Klassifikation
Recht
Bildungs- und Erziehungssoziologie
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2016
Seitenangabe
S. 1591-1598
Zeitschriftentitel
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 35 (2016) 22
Handle
https://hdl.handle.net/10419/176892
ISSN
0721-880X
Status
Postprint; begutachtet (peer reviewed)
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung