Volltext herunterladen
(externe Quelle)
Zitationshinweis
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgenden Persistent Identifier (PID):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-201607078339
Export für Ihre Literaturverwaltung
Auflösung der Förderschulen: Die UN-Behindertenkonvention verlangt die Inklusion von Kindern mit Behinderung an Regelschulen
[Arbeitspapier]
Körperschaftlicher Herausgeber
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH
Abstract Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung. Förderschulen müssen schrittweise aufgelöst werden; ein vorgebliches "Elternwahlrecht" ist mit der Konvention nicht vereinbar. An den Regelschulen sind die Bedingungen für die ... mehr
Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung. Förderschulen müssen schrittweise aufgelöst werden; ein vorgebliches "Elternwahlrecht" ist mit der Konvention nicht vereinbar. An den Regelschulen sind die Bedingungen für die inklusive Beschulung zu schaffen. Die Politik muss die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Schulbildung; Inklusion; Behinderung; Menschenrechte; Regelschule; Sonderschule; Bundesrepublik Deutschland
Klassifikation
Makroebene des Bildungswesens
Recht
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2016
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
7 S.
Schriftenreihe
WZBrief Bildung, 33
Handle
https://hdl.handle.net/10419/142218
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung