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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-49269-8
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Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen: Differenziertes Vorgehen bei schon geschlossenen Ehen erforderlich
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Deutsches Institut für Menschenrechte
Abstract Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Eine pauschal... view more
Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Eine pauschale Lösung ist kinderrechtlich nicht geboten: Solche Ehen ausnahmslos für unwirksam zu erklären, bringt Probleme für die Betroffenen mit sich. Zentraler Maßstab für gesetzliche Änderungen sollte immer das Kindeswohl (Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention) sein.... view less
Keywords
child well-being; underage; marriage; maturity; children's rights; legal position; Federal Republic of Germany
Classification
Law
Free Keywords
UN-Kinderrechtskonvention
Document language
German
Publication Year
2016
City
Berlin
Page/Pages
4 p.
Series
Position / Deutsches Institut für Menschenrechte, 6
ISSN
2509-3037
Status
Published Version; reviewed
Licence
Deposit Licence - No Redistribution, No Modifications