Volltext herunterladen
(146.9 KB)
Zitationshinweis
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgenden Persistent Identifier (PID):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-441235
Export für Ihre Literaturverwaltung
Kritik des Strafgedankens - abschließende Thesen
Criticism of punishment thinking - final theses
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Proband und Therapeut, das Verstanden- und Aufgefangenfühlen, ist die wichtigste Wirkvariable bei jeglicher therapeutischer und helfender Intervention. Zudem muss die Nachentlassungssituation verbessert werden, hier ist deutlich mehr Unterstützung und Be... mehr
Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Proband und Therapeut, das Verstanden- und Aufgefangenfühlen, ist die wichtigste Wirkvariable bei jeglicher therapeutischer und helfender Intervention. Zudem muss die Nachentlassungssituation verbessert werden, hier ist deutlich mehr Unterstützung und Beratung erforderlich. Ein straffreies Leben in Freiheit kann man am besten in Freiheit üben. Eine Entlassung auf Bewährung mit ambulanter Nachbetreuung sollte den Strafvollzug verkürzen. Mehr vorzeitige Entlassungen sind vor allem dann möglich, wenn die effiziente Nachbetreuung gesichert ist. Investitionen in diesen Bereich lohnen sich auch finanziell. Es gibt - jenseits der Vision eines totalen Überwachungsstaates - keine absolute Sicherheit. Straffälliges Verhalten ist "normal", gehört zu jeder Gesellschaft und kann nicht "ausgerottet", bestenfalls reduziert werden. Jeder Entlassene ist ein möglicher Rückfalltäter, jeder Bürger ein möglicher Täter. Die Wahrscheinlichkeit gravierender Delikte lässt sich durch eine Gesellschaftspolitik verringern, die soziale Ungleichheiten und gravierende Benachteiligungen abbaut, auf die Ächtung von Gewalt als Machtmittel zielt und eine Kultur der Gleichberechtigung und des Respekts in den Geschlechter- und Generationenverhältnissen fördert. Der Glaube, dass es bei der Kriminalitätsbekämpfung zentral auf die strafrechtliche Sanktionshärte ankommt, ist durch keinerlei empirische Erkenntnisse belegbar, sondern durch wissenschaftliche Forschung zwingend widerlegt. (ICB2)... weniger
Thesaurusschlagwörter
Bundesrepublik Deutschland; Strafrecht; Strafverfahren; Strafvollzug; Wirkung; Kriminalität; Kriminalpolitik; Sanktion; Diskussion; Deutung; Sinn; Freiheitsstrafe
Klassifikation
Kriminalsoziologie, Rechtssoziologie, Kriminologie
Methode
deskriptive Studie; empirisch; empirisch-quantitativ; Theorieanwendung
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2013
Seitenangabe
S. 164-173
Zeitschriftentitel
Soziale Probleme, 24 (2013) 1
Heftthema
Zur (Nicht-)Wirkung von Sanktionen: immer härtere Strafen - immer weniger Kriminalität?
ISSN
0939-608X
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung