Volltext herunterladen
(1.573 MB)
Zitationshinweis
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgenden Persistent Identifier (PID):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-386273
Export für Ihre Literaturverwaltung
Zur Bewährung von Pflichtenheften und leistungsorientierenden Gehaltszuschlägen als Instrumente der Leitungstätigkeit in Wissenschaft und Technik
Testing of performance specifications and performance-related salary bonuses as instruments of management activity in science and technology
[Forschungsbericht]
Körperschaftlicher Herausgeber
Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ)
Abstract Die 1983 in der DDR erlassene Pflichtenheftverordnung im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED sah vor, daß die Generaldirektoren der Kombinate die ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele der jeweiligen Planphase in Pflichtenheften vorgaben. In einer Befragung von rund 300 "Hoch- und F... mehr
Die 1983 in der DDR erlassene Pflichtenheftverordnung im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED sah vor, daß die Generaldirektoren der Kombinate die ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele der jeweiligen Planphase in Pflichtenheften vorgaben. In einer Befragung von rund 300 "Hoch- und Fachschulkadern" in einem Chemiekombinat stellte sich bei dieser Untersuchung heraus, daß nur 38 Prozent konsequent mit Pflichtenheften arbeiteten, dagegen 34 Prozent überhaupt nicht. Da dieses Mittel zum "gesamtgesellschaftlich kontrollierten Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel unter den zugespitzten Klassenkampfbedingungen in der Welt" unbedingt nötig sei, werden einige Verbesserungsvorschläge gemacht; u.a. wird vorgeschlagen, Prämien- und Gehaltszuschläge von der korrekten Arbeit mit Pflichtenheften abhängig zu machen. (psz)... weniger
Thesaurusschlagwörter
DDR; Wissenschaftler; Planwirtschaft; Arbeitnehmer; Kontrolle; chemische Industrie
Klassifikation
Wirtschaftspolitik
Methode
empirisch
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
1984
Erscheinungsort
Leipzig
Seitenangabe
27 S.
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung