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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-101677-4
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Eigentum verpflichtet? Skizzen zu den Artikeln 14 und 15 Grundgesetz
[journal article]
Abstract Ein wichtiger Teil der Rechtsordnung ist die Eigentumsordnung. Eigentum ist kein Naturereignis. Eigentum ist eine Rechtskonstruktion. Im Eigentums-Artikel GG14 heißt es, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Große Aufmerksamkeit hat der Vorsitzende der Jugendorga... view more
Ein wichtiger Teil der Rechtsordnung ist die Eigentumsordnung. Eigentum ist kein Naturereignis. Eigentum ist eine Rechtskonstruktion. Im Eigentums-Artikel GG14 heißt es, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Große Aufmerksamkeit hat der Vorsitzende der Jugendorganisation der SPD, Kevin Kühnert erregt. Es gab Empörungswogen wegen einiger kritischer Gedanken zum Eigentum. Dabei ging es eigentlich nur um eine zentrale Forderung und um zwei Begriffe im Grundrechtsteil des Grundgesetzes. Es waren die Forderung "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" und die Wörter "Enteignung" und "Vergesellschaftung" in den Art. 14 bzw. 15.... view less
Keywords
Basic Law; property; expropriation
Classification
Law
Document language
German
Publication Year
2019
Page/Pages
p. 423-431
Journal
GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 68 (2019) 3
DOI
https://doi.org/10.3224/gwp.v68i3.12
ISSN
2196-1654
Status
Published Version; peer reviewed